In einer Gruppe von maximal 5 Kindern und in familiärer Atmosphäre werden Kinder bis zum 14. Lebensjahr von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut. Diese werden von uns, dem Fachdienst Kindertagesbetreuung, überprüft und erhalten bei positivem Ergebnis eine Erlaubnis zur Kindertagespflege.
In der Kindertagespflege besteht, wie auch in Kindertageseinrichtungen, ein so genannter Bildungsauftrag. Das bedeutet, die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und zu unterstützen.